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Verpackungen (PPWR)


Prolytik BLUE+ Line - Technologisch führende Nachhaltigkeit

Verpackungsregelwerke EU-PPWR 2025/40 und VerpackDG

Kundeninformation, Wickede im August 2026


Zur Umsetzung des EU-Regelwerks zu Verpackungen – der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) – und des nationalen Durchführungsgesetzes (VerpackDG) informieren wir Sie wie folgt:

Die übergeordneten Ziele der PPWR – ein verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und die Reduzierung von Umweltbelastungen – decken sich mit den Leitlinien und Grundwerten von Prolytik. Ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen ist für die Prolytik Schmierstoffe GmbH ein grundlegender Aspekt und daher Teil unserer Unternehmensleitlinien. Prolytik kommt seiner Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen und relevanten Umweltvorschriften (Legal-Compliance-Prinzip) und der stetigen Verbesserung des Umweltschutzes mit Engagement nach. Seit vielen Jahren reduzieren wir zudem ständig unsere Umweltauswirkungen wie zum Beispiel Energie, Abfall oder Schadstoffe in der Produktion und in unseren Produkten.

Drei Regelwerke zu Verpackungen und Verpackungsabfällen

Drei Regelwerke sind zurzeit zum Thema Verpackungen und Verpackungsabfälle in Europa bzw. in Deutschland einschlägig und relevant:

1 | VerpackG (noch gültig bis August 2026)
das deutsche Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen – Verpackungsgesetz, VerpackG)
2 | PPWR (gültig in der EU seit Februar 2025)
die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Regelungen sind ab dem 12. August 2026 in Teilen gültig.
3 | VerpackDG
mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird zukünftig der nationale Rechtsrahmen von Verpackungsabfällen an die PPWR angepasst.

Zum Thema Verpackungen möchten wir Sie wie folgt informieren

  • Unser Unternehmen ist von den Regelungen betroffen, wir sind Wirtschaftsakteur in einem definierten Gebiet im Sinne der neuen Begriffe der PPWR.
  • Den Pflichten der PPWR kommen wir selbstverständlich nach, diese sind zum Beispiel:
    MinimierungsgebotArt. 10 PPWR
    Nachhaltigkeitsanforderungen, u. a. StoffverboteArt. 5 ff. PPWR
    Wiederverwendungs- und RecyclingfähigkeitArt. 6 PPWR
    Registrierung im HerstellerregisterArt. 44 PPWR
    Kennzeichnungs- und InformationspflichtenArt. 12 PPWR
    Sorgfaltspflichten, insbesondere Kontrollen in der VorlieferketteArt. 19 PPWR
  • Die geplante nationale Umsetzung der PPWR durch das VerpackDG beobachten wir genau und ermitteln zurzeit die gegebenenfalls geänderten zukünftigen Anforderungen.
  • Wir prüfen zurzeit unsere Betroffenheit der massiv weitergehenden und umfangreichen Pflichten als Erzeuger gem. Art. 15 PPWR (u. a. Konformitätsbewertungsverfahren, EU-Konformitätserklärungen, Erstellung von technischer Dokumentation):
    • gemäß Erwägungsgrund 76 der PPWR sind wir kein Fachexperte für Verpackungen – wir kennen Entwurfs- und Fertigungsprozesse unserer Verpackungen nicht,
    • gemäß Art. 21 PPWR verändern wir nicht die vorhandene Beschaffenheit der Verpackungen, so dass die Konformität der bezogenen Verpackungen unbeeinträchtigt bleibt.
  • Bei der Lieferantenfreigabe und im Wareneingang vergewissern wir uns mit gebührender Sorgfalt über die Einhaltung der Vorgaben (z. B. WE-Kontrollen).
  • Bei Feststellung von Nicht-Konformitäten haben wir klassische QM-Prozesse für Korrektur- und Abstellmaßnahmen im Einklang mit der PPWR etabliert (z. B. Beschwerdeverfahren, Lieferantengespräch).
  • Bei Maßnahmen der Marktüberwachung (z. B. Behördenüberprüfung) kooperieren wir mit den zuständigen Behörden und stellen die gemäß PPWR notwendigen Dokumente zur Verfügung.
  • Gem. Art. 19 (3) PPWR bestehen Geheimhaltungspflichten und massiv eingeschränkte Auskunftspflichten über einschlägige Dokumente und Nachweise. Diese sind grundsätzlich den Überwachungsbehörden vorbehalten.
  • Darüber hinaus achten wir im Rahmen des aktuellen umweltpolitischen Themas Kreislaufwirtschaft/Circular Economy auf das seit Jahren bewährte Abfallprinzip (Vermeiden, Vermindern, Recycling, Entsorgen) auch bei unseren Verpackungen.
  • Im Zuge unserer internen Organisationsprozesse haben wir interne Abläufe (z. B. QM-Dokumente, Schulungen) und Kontrollen implementiert, damit diese Prozesse in z. B. Einkauf, Produktion und Vertrieb pragmatisch, gesetzeskonform und zur Verringerung der Umweltauswirkungen umgesetzt werden.

Wir hoffen, Sie mit den oben genannten Ausführungen gut und ausreichend über die Umsetzung der PPWR informiert zu haben.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Björn Sträßer
Geschäftsführung