Kundeninformation, Wickede im August 2026
Zur Umsetzung des EU-Regelwerks zu Verpackungen – der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) – und des nationalen Durchführungsgesetzes (VerpackDG) informieren wir Sie wie folgt:
Die übergeordneten Ziele der PPWR – ein verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und die Reduzierung von Umweltbelastungen – decken sich mit den Leitlinien und Grundwerten von Prolytik. Ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen ist für die Prolytik Schmierstoffe GmbH ein grundlegender Aspekt und daher Teil unserer Unternehmensleitlinien. Prolytik kommt seiner Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen und relevanten Umweltvorschriften (Legal-Compliance-Prinzip) und der stetigen Verbesserung des Umweltschutzes mit Engagement nach. Seit vielen Jahren reduzieren wir zudem ständig unsere Umweltauswirkungen wie zum Beispiel Energie, Abfall oder Schadstoffe in der Produktion und in unseren Produkten.
Drei Regelwerke sind zurzeit zum Thema Verpackungen und Verpackungsabfälle in Europa bzw. in Deutschland einschlägig und relevant:
| 1 | | VerpackG (noch gültig bis August 2026) das deutsche Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen – Verpackungsgesetz, VerpackG) |
| 2 | | PPWR (gültig in der EU seit Februar 2025) die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Regelungen sind ab dem 12. August 2026 in Teilen gültig. |
| 3 | | VerpackDG mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird zukünftig der nationale Rechtsrahmen von Verpackungsabfällen an die PPWR angepasst. |
| Minimierungsgebot | Art. 10 PPWR |
| Nachhaltigkeitsanforderungen, u. a. Stoffverbote | Art. 5 ff. PPWR |
| Wiederverwendungs- und Recyclingfähigkeit | Art. 6 PPWR |
| Registrierung im Herstellerregister | Art. 44 PPWR |
| Kennzeichnungs- und Informationspflichten | Art. 12 PPWR |
| Sorgfaltspflichten, insbesondere Kontrollen in der Vorlieferkette | Art. 19 PPWR |
Wir hoffen, Sie mit den oben genannten Ausführungen gut und ausreichend über die Umsetzung der PPWR informiert zu haben.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Björn Sträßer
Geschäftsführung